Impressum


Rohr-Butz e.K.
Weiße Gärten 5
67251 Freinsheim

Tel.: 06353 9289998
E-Mail: info[at]rohr-butz.de

Inhaberin: Steffi Butz e.K.

Betriebsleitung: Dieter Butz

Ust-ID Nr.: DE814391417

HRA: 60349


Haftungsausschluss & Copyright

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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Die Fa. Rohr-Butz führt Leistungen durch, die zur Beseitigung von Abflussstörungen durch Verstopfung und für die Funktion von Leitungen notwendig sind. Steht die Ursache der Verstopfung nicht von vornherein fest, bestimmt die Fa. Rohr-Butz die zur Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen nach eigenem Ermessen. Die Rohrreinigung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik. Die Arbeiten werden materialschonend auf dem effektivsten Wege durchgeführt.


Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, unseren Monteuren ungehinderten Zugang zu allen Entwässerungsgegenständen und -leitungen zu ermöglichen. Außerdem informiert er unsere Monteure vor Arbeitsbeginn über das Vorhandensein aller etwaigen Arbeitserschwernisse wie z. B. verdeckte Kontrollöffnungen, Rückstauverschluss, Hebeanlage und Ähnliches. Das Gleiche gilt für frühere Misserfolge von Arbeiten zur Behebung des aktuellen Problems. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass während der gesamten Reinigungsarbeiten das gesamte Abwassersystem stillgelegt ist. Nach Abschluss aller durchgeführten Reinigungsarbeiten durch unsere Monteure, ist der Auftraggeber verpflichtet, zu überprüfen, ob alle betreffenden Entwässerungsgegenstände, -leitungen und weitere Anlagen in ordnungsgemäßem Zustand von unseren Monteuren hinterlassen worden sind.


Abnahme

Nach Abschluss der Arbeiten hat der Auftraggeber deren ordnungsgemäße Durchführung zu bestätigen und die Leistungen durch Unterschrift auf dem Lieferschein abzunehmen.


Rohre/Leitungen

Vor Beginn der Ausführung der Reinigungsarbeiten durch unsere Monteure hat der Auftraggeber die Pflicht, dem Auftragnehmer mitzuteilen, um welche Rohrmaterialien es sich handelt. Sämtliche Rohrführungs-/Revisionspläne hat der Auftraggeber dem Auftragsnehmer vor Arbeitsbeginn vorzulegen. Liegen solche Pläne nicht vor, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer kenntlich zu machen bzw. ihn darauf hinzuweisen, wo sich im Rohrleitungsverlauf sogenannte Bögen oder Abzweige bzw. T-Stücke befinden. Soweit der Auftraggeber seiner Informationspflicht nicht in ausreichendem Maße nachkommt und es aufgrund dessen im Zuge der Auftragsabwicklung zu Schäden an Rohren bzw. Leitungssystemen kommt, haftet der Auftraggeber. Der Auftragnehmer haftet nur bei grober Fahrlässigkeit


Arbeitsausführung

Unseren Monteuren obliegt die Bestimmung des Arbeitsumfanges, des Auftragsausgangspunktes, des Geräte- und Maschineneisatzes sowie der sonstigen Durchführungsweise der Arbeiten im Rahmen des erteilten Auftrages. Unsere Monteure haben diesbezüglich vor allem die Gebote der Gründlichkeit und Vorsicht zu beachten.


Arbeitserfolg

Unsere Dienstleistungen werden nach besten Wissen und Gewissen ausgeführt, für Erfolg können wir jedoch keine Garantie übernehmen, da in Abwasserrohren zu viele unkalkulierbare Risiken und Unwägbarkeiten vorhanden sein können, die vor Arbeitsbeginn nicht ersichtlich sind.


Ausschluss der Verantwortung

Soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässige Schadensverursachung vorliegt, keine Verantwortung für sämtliche mittelbaren und unmittelbaren Schäden, die entstehen durch
a) Rohr TV-Untersuchungen, die nicht eindeutig erkenn- und einschätzbar sind.
b) Arbeiten an defekten, verrotteten oder unvorschriftsmäßig installierten Anlagen.
c) Arbeiten an Anlagen, die in einzelnen Teilbereichen unzugänglich sind und oder während der Arbeiten benutzt werden.
d) Arbeiten an Anlagen mit gefährlichen Stoffen und besonderen Gefahren.
e) Aus der Anlage austretender Inhalte.
f) Kameras, Spiralen, Schläuche oder sonstige Werkzeuge, die aufgrund eines Umstandes in der Anlage verloren gehen oder steckenbleiben und trotz aller Bemühungen nicht mehr aus der Entsorgungseinrichtung zu lösen sind, der nicht von unserem Mitarbeiter zu vertreten ist.
g) Arbeiten an Rohrabzweigen und Doppelabzweige mit einem Einlaufwinkel von mehr als 45 Grad und Bögen mit mehr als 67 Grad.


Reklamationen

Wegen der ständigen Benutzung und Benutzungsmöglichkeit der Anlage besteht auch ständig Störungsgefahr durch missbräuchliche Nutzung. Reklamationen sind im Interesse einer zügigen Bearbeitung und Beseitigung deshalb unverzüglich zu melden. Eine Reklamation entbindet nicht von der Zahlungspflicht.


Preise

a) Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Stundenverrechnungssätze.
b) Notdienstzuschläge werden erhoben Mo. bis Fr. ab 17:00 Uhr 50 %, Sa. 50 % und an Sonn- und Feiertage 100 % auf den Stundensatz des Monteurs und Helfer.
c) Strom und Wasser sind vom Auftraggeber zu stellen oder von ihm auf eigene Kosten zu beschaffen. Das Gleiche gilt für Gerüste oder ähnliche Hilfsmittel.


Zahlung

a) Barzahlung: Ist eine Rechnungslegung nicht ausdrücklich vereinbart, wird der Rechnungsbetrag sofort nach Durchführung der Arbeiten von unserem Mittarbeiter bar kassiert.
b) Ist Rechnungslegung vereinbart, wird der Rechnungsbetrag sofort und ohne Abzug mit der Zusendung der Rechnung zur Zahlung fällig.


Aufrechnungsverbot

Die Aufrechnung bestrittener oder nicht rechtskräftig festgestellter Forderungen des Auftraggebers gegen unsere Forderungen ist ausgeschlossen.


Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand sämtlicher sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist der Sitz des Unternehmens.